Online-Durchsuchung rechtswidrig…
Puh, nochmal Glück gehabt: Die Online-Durchsuchung, oder auch ‘der Bundestrojaner’ genannt, wurde vom Verfassungsgericht Karlsruhe für rechtswidrig erklärt.
Am besten ließt man sich das hier mal durch, dort wird ausführlich darüber berichtet.
Hoffentlich wird nun auch die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt, aber ich gehe bei dem Urteil jetzt einfach mehr oder weniger davon aus.
Tja, Herr Schäuble, da müssen sie sich wohl doch was neues einfallen lassen :-P.

